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   BVerwG, 20.07.1990 - 1 B 48.90   

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BVerwG, 20.07.1990 - 1 B 48.90 (https://dejure.org/1990,10662)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1990 - 1 B 48.90 (https://dejure.org/1990,10662)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1990 - 1 B 48.90 (https://dejure.org/1990,10662)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung - Anforderungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Notwendigkeit von Revisionszulassungsgründen gegenüber jeder die Ausgangsentscheidung stützenden ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1990 - 1 B 48.90
    Im übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12; BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 93; Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - InfAuslR 1990, 4).

    Den bei der Ausweisung eines mit einem deutschen Ehegatten verheirateten Ausländers zeitweilig vertretenen abweichenden Standpunkt (vgl. Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 30) hat, worauf die Klägerin mit Recht hinweist, der Senat in BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76] aufgegeben.

    Ein Verfahrensmangel ist damit jedoch nicht dargetan, weil nach der insoweit maßgeblichen und mit der o.g. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmenden Rechtsauffassung des Berufungsgerichts über einen derartigen Antrag nicht im vorliegenden Rechtsstreit, sondern in einem neuen Verfahren auf Befristung der Wirkung der Ausweisung durch die Ausländerbehörde zu entscheiden wäre (BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]).

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88

    Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1990 - 1 B 48.90
    Das Urteil des 7. Senats vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - (Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 22) betrifft das Wiederaufgreifen eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG.
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1990 - 1 B 48.90
    Den bei der Ausweisung eines mit einem deutschen Ehegatten verheirateten Ausländers zeitweilig vertretenen abweichenden Standpunkt (vgl. Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 30) hat, worauf die Klägerin mit Recht hinweist, der Senat in BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76] aufgegeben.
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1990 - 1 B 48.90
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei einer Entscheidung die auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision nur zugelassen werden kann, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschluß vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 176; Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1990 - 1 B 48.90
    Im übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12; BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 93; Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - InfAuslR 1990, 4).
  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1990 - 1 B 48.90
    Im übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12; BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 93; Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - InfAuslR 1990, 4).
  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 17.89

    Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG - Erschleichen

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1990 - 1 B 48.90
    Denn hier trennt bereits das Gesetz deutlich zwischen dem Ausweisungsverfahren und dem auf eine Befristung der Wirkung der Ausweisung gerichteten Verfahren (vgl. §§ 10, 15 Abs. 1 Satz 2 und 3 AuslG; Urteil vom 14. November 1989 - BVerwG 1 C 17.89 - InfAuslR 1990, 54).
  • BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1990 - 1 B 48.90
    Im übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12; BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 93; Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - InfAuslR 1990, 4).
  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67

    Bedeutung des Wettbewerbsschutzes im Ladenschlussrecht - Öffnung einer

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1990 - 1 B 48.90
    In BVerwGE 28, 295 [BVerwG 12.12.1967 - I C 34/67] geht es um Verstöße gegen das Ladenschlußgesetz ohne Rücksicht auf den maßgeblichen Zeitpunkt.
  • BVerwG, 13.01.1987 - 1 B 218.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1990 - 1 B 48.90
    Wird wie hier nur bezüglich einer der selbständig tragenden Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht, genügt die Beschwerde nicht dem Begründungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO (Beschluß vom 13. Januar 1987 - BVerwG 1 B 218.86 -).
  • BVerwG, 05.08.1991 - 1 B 38.91

    Ausweisung eines ausländischen Staatsbürgers kurz vor dem Erreichen des

    Soweit der Kläger geltend macht, daß er nach seiner Haftverschonung aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 14. April 1989 wieder Arbeit angenommen habe und dementsprechend seine Resozialisierung vollständig gelungen sei, konnte dieses Vorbringen schon deswegen keine Berücksichtigung finden, weil sich die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Ausweisungsverfügung entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats nach der Sach- und Rechtslage beurteilt, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 93; Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - InfAuslR 1990, 4; Beschluß vom 20. Juli 1990 - BVerwG 1 B 48.90 -).
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